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Schuleinschreibung

Terminvereinbarung für die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2027/28




Für die Einschreibung für das Schuljahr 2027/28 erhalten die Erziehungsberechtigten im Oktober 2026 alle notwendigen Unterlagen und Information per Post zugestellt.

Alle Kinder, die zwischen dem 2. September 2020 und dem 1. September 2021 geboren wurden, sind im Schuljahr 2027/28 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.

Die Anmeldewoche für Schulneulinge im Schuljahr 2027/28 findet voraussichtlich von 9. bis 20. November 2026 statt. 

Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort. Falls Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat, ist dies bei der Einschreibung bekannt zu geben und sind Befunde mitzubringen.

Mit der Anmeldung an der Wunschschule in diesem Zeitraum werden die Daten der Schulneulinge und der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag erhoben. Die Teilnahme des Kindes ist bei der Terminvereinbarung zu klären.

Sie werden bis Anfang Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert, zwecks des 2. Teils der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie Ihr Kind jedenfalls mitnehmen.


Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
  • Meldenachweis: Einladung zur Einschreibung (dieses Schreiben mit ausgefülltem Anmeldeblatt) oder einen aktuellen Meldezettel oder eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B.: Reisepass)
  • Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
  • Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls Sie eine Tagesbetreuung benötigen
  • Ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
  • Ggf. Befunde bei einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung

Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung

Gesetzliche Kriterien für die Schulplatzvergabe: Grundsätzlich gibt es in Wien keine Schulsprengel. Wenn jedoch an einer Schule mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind, müssen die Schulneulinge seitens der Bildungsdirektion nach gesetzlichen Kriterien aufgeteilt werden. Diese Kriterien sind:
  • Geschwisterkind/er am Schulstandort
  • Bedachtnahme auf den Schulweg
  • Räumliche Kapazitäten
  • Schulorganisatorische Erfordernisse (z.B. sonderpädagogische Förderbedarfe, Campus,…)
 
Ganztägige Betreuung: Unsere Schule ist eine Halbtagsschule. Betreuung am Nachmittag wird bei uns nicht angeboten. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Hortplatz anzumelden.
 
Anmeldung für einen Hort: Nach Erhalt der Schulplatzzusage für eine Halbtagsvolksschule können Sie Ihr Kind bei Bedarf für einen städtischen oder privaten Hortplatz bei der jeweiligen Trägerorganisation anmelden. Für einen städtischen Hortplatz können Sie Ihr Kind nach Erhalt der Schulplatzzusage im Zeitraum vom 30. März - 16. April 2027 online unter www.kindergaerten.wien.at anmelden. Die Information über den Erhalt eines städtischen Hortplatzes erhalten Sie im Mai 2027. Die Anmeldung für einen privaten Hortplatz erfolgt direkt bei dem privaten Standort.
 
Kinder mit Beeinträchtigungen: Die Einschreibung kann sowohl in einer Volksschule als auch in einer Sonderschule vorgenommen werden. Sollte Ihr Kind eine sonderpädagogische Betreuung benötigen, kann die Zuteilung zu einer Schule auch zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Inklusionsberatung der Bildungsdirektion für Wien unter inklusion@bildung-wien.gv.at.
 
Vorzeitige Aufnahme: Kinder, die zwischen dem 2. September 2021 und 1. März 2022 geboren sind, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, vorausgesetzt, sie sind schulreif und verfügen über die für den Schulbesuch notwendigen Kompetenzen. Die Feststellung der Schulreife erfolgt im Rahmen des zweiten Teils der Einschreibung in der jeweiligen Schule. Das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen der Anmeldung im November 2026 zu stellen.

 

 Falls Sie die Termine nicht wahrnehmen können, ersuchen wir Sie um zeitgerechte Benachrichtigung!
 


Allgemein: Sollten Sie einen Schulplatz benötigen, schreiben Sie bitte ein E-Mail an die Bildungsdirektion Wien:  schulplatz@bildung-wien.gv.at